Jugend

Unsere Jugendleitung ist für die Betreuung und das Training der Schützen der Altersklassen Schüler (12–14 Jahre), Jugendliche (14–18 Jahre) und Junioren I + II zuständig.

Jugendleitung

Funktion Name
1. Jugendleiter Tobias Klehr
2. Jugendleiter Lukas Martin
Kassier Jonas Nüßlein
Schriftführer Lukas Klehr
1. Jugendsprecher Helena Schlor
2. Jugendsprecher Marie Leschinski

Disziplinen

Lichtpunktgewehr

Lichtpunktgewehr

Für unsere jüngsten Mitglieder (unter 12 Jahre), welche noch nicht mit einem Luftgewehr oder einer Luftpistole schießen dürfen, gibt es dennoch die Möglichkeit, früh in das Sportschießen einzusteigen.
Das Lichtpunktgewehr ist eine Nachbildung eines Luftgewehres, bei dem jedoch kein Projektil, sondern ein Laser dazu dient, das Ziel zu treffen.


Luftgewehr und Luftpistole

Luftgewehr Luftpistole

Jugendliche können ab 12 Jahren (mit einer Ausnahmegenehmigung des Landratsamts auch bereits mit 11 Jahren) mit der Disziplin Luftgewehr beginnen.


Blasrohr

Seit kurzem gibt es auch eine neue Disziplin bei uns im Verein. Das Blasrohrschießen ist noch eine sehr junge Sportart in Deutschland, die sich nichtsdestotrotz immer schneller großer Beliebtheit erfreut.
Sie kann ohne große körperliche Kraft und im Sitzen oder im Stehen ausgeführt werden – das macht es zu einer sehr fairen und sozialen Sportart, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Handicap.

Sicherheitsregeln

sicherheitsregeln

Trainingszeiten

Luftgewehr & Luftpistole:
Mo + Fr – 18:00 bis 20:00 Uhr

Blasrohr:
Mi – 18:00 - 20:00 Uhr

Interesse an einem Probetraining?
Probetrainings sind zu den angegebenen Schießzeiten möglich.

Important

Auf Schießstätten darf ohne behördliche Erlaubnis geschossen werden:

  • ab 12 Jahren: mit Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen
  • ab 14 Jahren: mit sonstigen Waffen im Kaliber bis zu 5,6mm (.22, .22 lfb) für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner.

Voraussetzung ist, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten vorliegt oder diese anwesend sind.

Freizeitgestaltung

Neben dem regulären Training finden innerhalb der Jugend einige weitere Aktivitäten statt.

  • Beteiligung an Umzügen befreundeter Schützenvereine
  • Teilnahme an schießsportlichen Wettbewerben
  • Veranstaltung des Ferienprogramms
  • Unterstützung des Schützenfestes
  • Ausflüge

Quellen: